GaLaBau-Hölzer
(Hölzer für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau)

Eine optimale Ausschreibung sollte mehr als nur die Angabe von Maßen und Mengen enthalten

Die folgenden Hinweise verstehen sich als Arbeitshilfe bei der Formulierung von Ausschreibungstexten für kesseldruckimprägnierte Hölzer für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau. Sie können helfen, Mißverständnisse und unliebsame Überraschungen für den Ausschreibenden zu vermeiden.

1. Holzarten

  • Fichte
  • Tanne
  • Douglasie
  • Kiefer
  • Europ. Lärche

2. Wie soll das Holz bearbeitet sein?

a) bei Rund- und Halbhölzern (z.B. Palisaden, Palisadenhalbhölzern):

  • Zylindrisch gefräst und Kanten und Köpfe gefast
  • Weiß-geschält
  • gefräst und Kanten
    und Köpfe gefast und in den Maßen ___ (Durchmesser) und ___ (Länge)

b) bei Schnitthölzern (z.B. Latten, Brettern, Kanthölzern):

  • Sägerauh
  • Allseits gehobelt
    und in den Maßen ____ (Länge) ___ (Breite) ___ (Höhe)

3. Chemische vorbeugende Holzschutzmaßnahmen

a) Vorschrift

b) Imprägnierverfahren

Nur die Imprägnierung in einem Kesseldruckverfahren (z.B. Vakuum-Druck-Verfahren, Wechseldruckverfahren usw.) stellt einen ausreichenden Tiefenschutz sicher.

Übrigens: Auch das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt die Verwendung kesseldruckimprägnierter Hölzer, wenn chemische Holzschutzmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen.

c) Gefährdungsklasse (Holzbeanspruchung in der Nutzungsphase)

Notwendig sind folgende Angaben:

  • Gefährdungsklasse (gemäß DIN 68 800-3)
    • Gefährdungsklasse 3 (GK 3 = der ständigen Witterung ausgesetzt, ohne Erdkontakt)
    • Gefährdungsklasse 4 (GK 4 = der ständigen Witterung ausgesetzt und mit Erdkontakt)
  • Statische bzw. nicht-statische Funktion
    • Tragende oder aussteifende Funktion ("sicherheitsrelevanter Bereich")
    • Element/Bauteil mit nichttragender, nicht maßhaltiger Funktion gem. DIN 68 800 - 3

d) Holzschutzmittel

Nur Holzschutzmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt) gewährleisten bei bestimmungsgemäßer Anwendung eine Wirksamkeit, sowie gesundheitliche und ökotoxikologische Unbedenklichkeit der damit imprägnierten Holzprodukte!


4. Sonstiges

a) "Fixierzeit" - Konsequenzen für die Lieferfristen von imprägnierten Hölzern

Die Ware muß vor der Auslieferung bzw. vor dem Einbau ausfixiert sein.

Wichtiger Hinweis: In Abhängigkeit vom verwendeten Holzschutzmitteltyp dauert es nach dem Imprägniervorgang einige Zeit, bis die Holzschutzmittelbestandteile eine feste Verbindung mit den Holzfasern eingegangen sind (sog. "Fixierzeit"). Je nach Temperaturverlauf können bis zu sechs Wochen vergehen, während der die Hölzer witterungsgeschützt gelagert werden müssen.

Werden frisch imprägnierte Hölzer vor Ablauf dieser Frist eingebaut, kommt es neben Boden- und Grundwasserbelastungen durch ausgewaschene Holzschutzmittelbestandteile zu vermehrten Frühausfällen bzw. muß mit z.T. erheblich verringerten Standzeiten gerechnet werden!

Damit der Imprägnierbetrieb die notwendige Fixierzeit einhalten kann, sollten zwischen Auftragsvergabe und Liefertermin mindestens 6 Wochen liegen! Anderenfalls muß der Auftraggeber sicherstellen, daß die Hölzer erst nach Ablauf der Fixierzeit ein- bzw. verbaut werden (Endverbraucherinformation!) oder selbst für eine entsprechende Zwischenlagerung sorgen!

b) Empfehlenswerte Angaben in Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung

Zur eigenen Sicherheit sollte man sich vom Hersteller Imprägniervorschrift, Gefährdungsklasse und - sofern zutreffend - statische Funktion des Holzproduktes auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung bestätigen und die zugehörigen Tränkprotokolle und Diagramme zusammen mit der Ware aushändigen lassen.


Ausschreibungstext-Beispiele:

1. ... für Palisaden

1.000 Stück Rundholzpalisaden aus Nadelholz (Fichte/Tanne/Douglasie/Kiefer), weiß geschält oder gefräst und an den Stirnenden gefast, 1,50 m lang, Durchmesser 14 cm, imprägniert für Gefährdungsklasse 4 in einem Kesseldruckverfahren nach RAL-GZ 411, ohne statische Funktion. Auslieferung ausfixiert und gekennzeichnet. Liefertermin 6 Wochen nach Auftragserteilung.

Der Auftragnehmer hat Imprägniervorschrift, Gefährdungsklasse und Einhaltung der Fixierzeit auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung zu bestätigen.

Jeweils eine Kopie des zu der entsprechenden Tränkcharge gehörenden Tränkprotokolls und -diagramms sind dem Auftraggeber bzw. dem Adressaten der Lieferung zusammen mit der Ware auf Verlangen auszuhändigen.

2. ... für Konstruktionshölzer

50 Stück Konstruktionshölzer aus Nadelholz (Fichte/Tanne/Kiefer/Lärche/Douglasie), Schnittholz, sägerauh, 4,00 m lang, 100 x 150 mm, imprägniert für Gefährdungsklasse 3 in einem Kesseldruckverfahren nach DIN 68 800 - 3, mit statischer Funktion (tragendes Bauelement). Auslieferung ausfixiert.

Der Auftragnehmer muß Imprägniervorschrift, Gefährdungsklasse und Einhaltung der Fixierzeit auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung bestätigen.

Jeweils eine Kopie des zu der entsprechenden Tränkcharge gehörenden Tränkprotokolls und -diagramms sind dem Auftraggeber bzw. dem Adressaten der Lieferung auf Verlangen zusammen mit der Ware auszuhändigen.