Baulich - konstruktiver Holzschutz
Nach DIN 68 800-2 sind unter baulich-konstruktivem Holzschutz alle Maßnahmen zu verstehen, die
- eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes von Holz und Holzwerkstoffen oder
- den Zutritt von holzzerstörenden Insekten zu verdeckt angeordneten Holzteilen
verhindern sollen.
Eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes liegt insbesondere dann vor, wenn hierdurch die Voraussetzungen für einen Pilzbefall geschaffen werden oder wenn durch übermäßige Verformungen (Schwinden oder Quellen) die Brauchbarkeit der Konstruktion beeinträchtigt werden kann.
Derartige baulich-konstruktive Maßnahmen sind z.B.:
- Niederschläge abführen (Vermeidung waagerechter Flächen; Risse nicht nach oben legen; Schaffung von Tropfnasen; Wasserablaufbohrungen dort, wo sich Staunässe bilden kann, Anfasung der Kanten usw.)
- Tauwasser vermeiden!
- Verbretterungen hinterlüften (Gewährleistung einer guten Luftzirkulation hinter den Holzbrettern).
- Weitgehende Vermeidung von Erdkontakt (z.B. Verwendung von Pfostenschuhen)
- Gefährdete Stellen (Hirnholzflächen) dauerhaft abdecken
Wichtig zu wissen: Auch bei Anwendung vorbeugender chemischer Schutzmaßnahmen sind zunächst alle Möglichkeiten für baulich-konstruktive Holzschutzmaßnahmen auszuschöpfen!
