Hölzer und Holzprodukte für Gärten, Landschaftsgestaltung und Spielplätze
Die folgenden Hinweise verstehen sich sowohl als Arbeitshilfe bei der Formulierung von Ausschreibungstexten für Außenholzprodukte (Hölzer für Gärten, Landschaftsgestaltung und Spielplätze) als auch für deren Einkauf bei Herstellern, Holzfachhändlern und in Gartenabteilungen der Baumärkte. Sie können helfen, Missverständnisse und unliebsame Überraschungen für den Ausschreibenden bzw. Käufer zu vermeiden.
Wegen der Vielfalt der auf dem Markt erhältlichen Produkte und Verfahrenstechniken wird dabei das Thema „Oberflächenbehandlung" (Beschichtungen) bewusst ausgeklammert.
Achtung: In diesen Empfehlungen wird bereits Bezug genommen auf Inhalte der Teile 1 und 3 der neuen DIN 68800, die voraussichtlich Ende 2010/Anfang 2011 veröffentlicht werden.
Die nachstehend genannten Punkte müssen geklärt, in einer Ausschreibung angesprochen bzw. beim Einkauf vorgegeben und anschließend eingefordert werden (Eingangskontrolle!):
1. Anzahl/Menge
- Stück
2. Produktbeschreibung
- Konstruktionsholz, z.B. Kantholz, Kreuzholz, Bohle, Sparren, Latte etc.
- Fertiges Außenholzprodukt, z.B. Sichtschutzzaun
- Sonstiges: ..............................
3. Holzart
- Kiefer
- Fichte
- Tanne
- Europäische Lärche
- Sibirische Lärche
- Douglasie
- Eiche
- Robinie
- Sonstige ...........................
Hinweis:
Sofern vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen (Imprägnierung) nicht gewünscht werden, ist bei der Holzartenwahl Ziff. 5.1.3 zu berücksichtigen!
4. Gebrauchsklasse
Welche (natürlich dauerhaften) Holzarten eingesetzt werden können bzw. wie ein vorbeugender chemischer Holzschutz durchzuführen ist hängt von den Gebrauchsbedingungen ab, denen das Holzprodukt später ausgesetzt sein wird. Diese Gebrauchsbedingungen werden mit der Angabe der Gebrauchsklasse (früher: Gefährdungsklasse) beschrieben und müssen vom Käufer bzw. Ausschreibenden vorgegeben werden!
Im Außenbereich kommen folgende Gebrauchsklassen in Frage:
- Gebrauchsklasse 3.1: Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung aber ohne ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt - Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, ist aufgrund von rascher Rücktrocknung nicht zu erwarten
- Gebrauchsklasse 3.2: Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung aber ohne ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt - Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten
- Gebrauchsklasse 4: Holz oder Holzprodukt in Kontakt mit Erde oder Süßwasser und so bei mäßiger bis starker Beanspruchung vorwiegend bis ständig einer Befeuchtung ausgesetzt
- Gebrauchsklasse 5: Holz oder Holzprodukt ständig Meerwasser und Brackwasser mit einem Salzgehalt von mehr als 0,7 Prozent ausgesetzt
5. Holzbearbeitung
5.1 Holzschutzmaßnahme
5.1.1 Bauliche Holzschutzmaßnahmen
Sowohl bei vorbeugenden chemischen Holzschutzmaßnahmen als auch bei Verwendung natürlich dauerhafter Holzarten sind bauliche Holzschutzmaßnahmen zu berücksichtigen (siehe DIN 68800-1, Abschnitt 1)! Hierzu gehören u.a. alle Maßnahmen, die eine längere Verweildauer von Feuchtigkeit auf der Holzoberfläche vermeiden helfen, wie beispielsweise Anfasungen der Kanten, Abschrägen ansonsten waagerecht verlaufender Oberflächen, Abdeckungen, Wasserablaufbohrungen usw.)
5.1.2 Vorbeugender chemischer Holzschutz (Imprägnierung)
5.1.2.1 Imprägnierverfahren
- Kesseldruckimprägniert gemäß DIN 68800 - 3
- Heiß-Kalt-Einstellgetränkt mit Imprägnieröl (Steinkohlenteeröl, Kreosot) gemäß DIN 68800 - 3
Hinweis:
Anwendungsbeschränkungen für Imprägnieröle gemäß Chemikalienverbotsverordnung Abschnitt 17 (zulässig ist der Einsatz von mit Imprägnierölen behandelten Hölzern nur für gewerbliche und industrielle Zwecke im Außenbereich und nur, wenn keine Gefahr eines häufigen Hautkontakt besteht) beachten!
- Kesseldruckimprägniert gemäß RAL-GZ 411 (Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e.V. - www.mit-sicherheit-haltbar.de)
- Heiß-Kalt-Einstellgetränkt gemäß RAL-GZ 411 (obigen Hinweis beachten!)
Hinweis:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt die Verwendung kesseldruckimprägnierter Gartenholzprodukte mit RAL-Gütezeichen, wenn chemische Holzschutzmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen!
5.1.2.2 Sicherheitsrelevanz (tragend/aussteifend) / keine Sicherheitsrelevanz
An tragende/aussteifende (sicherheitsrelevante) Bauteile und Holzprodukte werden auch beim Holzschutz höhere Anforderungen gestellt als an nicht tragende/aussteifende. Nicht tragend ist ein Bauteil, das hinsichtlich der Standsicherheit der baulichen Anlage nur von untergeordneter Bedeutung ist, d.h., dass im Versagensfall von ihm nur eine relativ geringe Gefahr ausgeht. Daher jeweils folgende Angabe erforderlich:
- Tragendes/aussteifendes (sicherheitsrelevantes) Bauteil oder Produkt
- Bauteil oder Produkt ohne tragende/aussteifende Funktion
5.1.2.3 Holzschutzmitteltyp
Für tragende/aussteifende Bauteile oder Produkte ist die Verwendung von Holzschutzmitteln mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis (behördlich geprüfte Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Umwelt und Gesundheit; entspricht der früheren DIBt-Zulassung) vorgeschrieben - Angaben hierzu in Ausschreibungen und beim Einkauf erübrigen sich deshalb hier.
Für Holz ohne tragende/aussteifende Funktion wird die Verwendung derartiger Holzschutzmittel empfohlen. Bei diesen Produkten sollte in Ausschreibungen und beim Einkauf folgende Anforderung gestellt werden:
- Holzschutzmittel mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis
5.1.3 Natürlich dauerhafte Holzart
- Kernholz einer Holzart mit für den Einsatzzweck (Gebrauchsklasse) geeigneter, natürlicher Dauerhaftigkeit.
Hinweise:
1. Natürlich dauerhafte Holzarten müssen praktisch splintholzfrei (die Zulässigkeit von Splintholzanteilen regelt die DIN 68800-1, Abschnitt 6.8.2.1) sein, da Splintholz bei allen Holzarten nicht dauerhaft ist!
2. Auskünfte zur natürlichen Dauerhaftigkeit (Dauerhaftigkeitsklasse) des Kernholzes einer Holzart in Gebrauchsklasse 4 (Hölzer mit Erd- und/oder (Süß-)Wasserkontakt) gibt DIN-EN 350-2.
3. Welche Dauerhaftigkeitsklassen für sicherheitsrelevante Holzbauelemente (tragende oder aussteifende Funktion) in den Gebrauchsklassen 3.1, 3.2 und 4 (siehe Ziff. 4) jeweils eingesetzt werden können, kann DIN 68800-1, Tabelle 4 entnommen werden.
5.2 Bei Konstruktionshölzern: Ausformung
5.2.1 Rund- und Halbhölzer
- 1. Zylindrisch gefräst und Köpfe gefast
- 2. Weiß-geschält
- 3. Zylindrisch gefräst, längs aufgetrennt und Köpfe gefast
- 4. Maße: .................... (Durchmesser) und .......................... (Länge)
5.2.2 Schnittholzprodukte (Bohlen, Bretter, Kanthölzer usw.)
- 1. Sägerau
- 2. Allseits gehobelt
- 3. Splintfrei (bei Verwendung natürlich dauerhafter Holzarten, wenn keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmaßnahmen gewünscht werden)
- 4. Exakt rechtwinklig gekappt
- 5. Maße: .................... (Durchmesser) und .......................... (Länge)
6. Liefertermin
Nicht immer ist die gewünschte Ware im Lager und sofort verfügbar. In diesen Fällen muss bei der Festlegung des Liefertermins bedacht werden, dass die Holzbearbeitung einschließlich Imprägnierung eine gewisse Zeit benötigt, damit die gewünschte Qualität sichergestellt werden kann.
Mit wasserlöslichen, fixierenden Holzschutzmitteln imprägnierte Ware muss vor der Auslieferung bzw. vor dem Einbau ausfixiert sein. Sofern der Imprägnierbetrieb über keine Anlage zur Schnellfixierung verfügt, dauert es nach dem Imprägniervorgang eine gewisse Zeit, bis die Schutzmittelbestandteile eine feste Verbindung mit den Holzfasern eingegangen sind (sog. "Fixierzeit"). Je nach Temperaturverlauf können (bei chromathaltigen Holzschutzmitteln) bis zu sechs Wochen vergehen, während der diese Hölzer witterungsgeschützt gelagert werden müssen. Werden frisch imprägnierte Hölzer vor Ablauf dieser Frist eingebaut, kann es neben Boden- und Grundwasserbelastungen durch ausgewaschene Holzschutzmittelbestandteile zu vermehrten Frühausfällen kommen bzw. es muss mit z.T. erheblich verringerten Standzeiten gerechnet werden!
Damit der Imprägnierbetrieb ggf. die notwendige Fixierzeit einhalten kann, sollten bei chromathaltigen Holzschutzmitteln zwischen Auftragsvergabe und Liefertermin mindestens 6 Wochen liegen! Sofern das Holz auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bzw. der ausschreibenden Stelle vorher ausgeliefert werden soll, muss dieser sicherstellen, dass die Hölzer erst nach Ablauf der Fixierzeit ein- bzw. verbaut werden (ggf. Endverbraucherinformation erforderlich!) oder selbst für eine entsprechende Zwischenlagerung sorgen! In diesen Fällen sollte er sich vom Hersteller den frühestmöglichen Einbauzeitpunkt angeben lassen (siehe Ziff. 7).
Obwohl es sich nicht um fixierende Holzschutzmittel handelt, empfiehlt sich auch bei mit Imprägnierölen (Kreosot, Steinkohlenteeröl) geschützten Holzprodukten die Einhaltung einer angemessenen Frist zwischen Auslieferung und Einbau, was bei der Festlegung des Liefertermins unbedingt berücksichtigt werden sollte! Diese Maßnahme kommt der Dauerhaftigkeit dieser Hölzer zugute.
7. Empfehlenswerte Dokumente und Angaben in der Auftragsbestätigung, auf Lieferscheinen und Rechnungen
Zur eigenen Sicherheit sollte man sich auf Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen
- a) bei Produkten aus natürlich dauerhaften Holzarten deren Eignung für tragende/aussteifende Zwecke und die entsprechende Gebrauchsklasse sowie die Splintholzfreiheit gemäß DIN 68800-1
bzw.
- b) bei imprägnierten Produkten die Imprägniervorschrift (Norm bzw. RAL-GZ 411) und die Gebrauchsklasse (3.1, 3.2, 4 oder 5), nach der bzw. für die das Bauteil imprägniert wurde und - sofern zutreffend - seine Eignung für tragende/aussteifende Anwendungen; bei kurzfristigen Lieferterminen, bei denen die eventuell notwendige Fixierzeit nicht einhalten werden konnten, sollte vom Hersteller auch der frühestmögliche Einbauzeitpunkt aufgeführt sein.
vom Hersteller bzw. Lieferanten bestätigen lassen. Bei imprägnierten Produkten empfiehlt es sich bei projektbezogener Anfertigung außerdem, auf Aushändigung der zugehörigen Tränkprotokolle und -diagramme zu bestehen.
Beispiele für korrekte Ausschreibungstexte:
1. Ausschreibung für Palisaden (Kiefer, KD-imprägniert)
1.000 Stück Rundholzpalisaden aus Kiefer, weiß geschält oder und an den Stirnenden gefast, 1,50 m lang, Durchmesser 14 cm, imprägniert für Gebrauchsklasse 4 in einem Kesseldruckverfahren nach DIN 68800, ohne tragende/aussteifende Funktion. Auslieferung ausfixiert, Liefertermin (bei chromathaltigen Holzschutzmitteln) 6 Wochen nach Auftragserteilung.
Der Auftragnehmer hat Imprägniervorschrift (DIN 68800), Gebrauchsklasse und Einhaltung der Fixierzeit auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung zu bestätigen.
Bei objektbezogener Anfertigung: Jeweils eine Kopie des zu der entsprechenden Tränkcharge gehörenden Tränkprotokolls und -diagramms sind dem Auftraggeber bzw. dem Adressaten der Lieferung zusammen mit der Ware auszuhändigen.
2. Ausschreibung für Konstruktionshölzer (Douglasienkernholz, unimprägniert)
50 Stück Konstruktionshölzer mit statischer Funktion (für tragende/aussteifende Zwecke) aus Douglasie, splintholzfrei (gemäß DIN 68800-1), Schnittholz, gehobelt, 4,00 m lang, 100 x 150 mm, für Anwendungen in Gebrauchsklasse 3.1.
Der Auftragnehmer hat die Eignung für tragende/aussteifende Zwecke und Gebrauchsklasse 3.1 sowie die Splintholzfreiheit gemäß DIN 68800-1 auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung zu bestätigen.
