Holzpfähle

Eine optimale Ausschreibung sollte folgende Angaben enthalten:

1. Art der Bearbeitung

  • geschält, gespitzt und gefast
  • gefräst, gespitzt und gefast

2. Art der Holzschutzbehandlung, Menge, Dimensionen

Art der ImprägnierungMenge (Stück)Zopfdurchmesser/ Länge (cm/ m)
Kesseldruckimprägniert mit Holzschutzsalzen
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Kesseldruckimprägniert mit Steinkohlenteeröl ...... .........../...........
Fußimprägniert im Heiß- Kalt Einstelltränk- verfahren mit Steinkohlenteeröl ("Moselpfahl")
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"Doppelt" imprägniert (Kesseldruckimprägnierung mit Holzschutzsalzen und nachfolgende Fußtränkung mit Steinkohlenteeröl)
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Unimprägniert
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3. Qualität der Holzschutzbehandlung:

  • RAL-gütegesichert (RAL-GZ 411) für Gebrauchsklasse 4
  • nach DIN 68 800-3  für Gebrauchskasse 3

Empfehlung: Zur eigenen Sicherheit sollte sich der Auftraggeber Imprägniervorschrift (DIN 68800-3 bzw. RAL-GZ 411), Gebrauchsklasse und Einhaltung der Fixierzeit auf der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und der Rechnung vom Hersteller/Lieferanten bestätigen zu lassen. Kann die Fixierzeit vom Hersteller auf Grund der kurzen Lieferzeit (siehe Hinweis unten!) nicht eingehalten werden, sollte der frühest mögliche Einbauzeitpunkt angegeben sein.

4. Liefertermin*

5. Angaben zum Transport:

  • Ware wird selbst abgeholt
  • Ware muß geliefert werden

*) Wichtiger Hinweis: Um eine optimale Standzeit der Pfähle zu erreichen, muss nach dem Imprägniervorgang und vor dem Einbau die sogenannte "Fixierzeit" eingehalten werden. Daher sollten zumindest bei den salz- und "doppelt"-imprägnierten Pfählen mindestens 6 Wochen zwischen Auftragsvergabe und Liefertermin liegen! Werden die Pfähle vor Ablauf der Fixierzeit eingebaut, können Wirkstoffe ausgewaschen werden, die dann für den Schutz gegenüber Pilzen und Insekten nicht mehr zur Verfügung stehen: Frühausfälle sind damit vorprogrammiert!