Holzpfähle für Zäune, Gärten, Wein- und Obstbau

Die folgenden Hinweise verstehen sich sowohl als Arbeitshilfe bei der Formulierung von Ausschreibungstexten für Holzpfähle als auch für deren Einkauf bei Herstellern, im Fachhandel und in den Holzabteilungen der Baumärkte. Sie können helfen, Missverständnisse und unliebsame Überraschungen für den Ausschreibenden bzw. Käufer zu vermeiden.

Achtung: In diesen Empfehlungen wird bereits Bezug genommen auf Inhalte der Teile 1 und 3 der neuen DIN 68800, die voraussichtlich Ende 2010/Anfang 2011 veröffentlicht werden.

Die nachstehend genannten Punkte müssen geklärt, in einer Ausschreibung angesprochen bzw. beim Einkauf vorgegeben und anschließend eingefordert werden (Eingangskontrolle!):

1.      Anzahl/Menge

  • Stück

2.      Holzart

  • Kiefer
  • Fichte
  • Sonstige ...........................

Hinweis:

Sofern unimprägnierte Pfähle erwünscht sind, ist Hinweis Nr. 1 unter Ziff. 3.2.1 zu beachten!

3.   Art der Bearbeitung

3.1 Ausformung

  • geschält, gespitzt und gefast
  • gefräst, gespitzt und gefast

3.2 Holzschutz

3.2.1 Imprägnierung oder nicht?

Ob und wenn ja, welches Imprägnierverfahren und welcher Holzschutzmitteltyp gewünscht wird, hängt neben Erfahrungswerten vor allem von den Erwartungen des Anwenders an die Nutzungsdauer (Lebensdauer) der Pfähle ab.

So kann beispielsweise bei Baumpfählen für Straßenbepflanzungen aus Fichte oder Kiefer, die den Anwuchs der Pflanze nur über wenige Jahre sicherstellen und nur ein einziges Mal zum Einsatz kommen sollen durchaus auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz verzichtet werden. Anders sieht es dagegen aus, wenn eine Mehrfachnutzung dieser Pfähle geplant ist. Hier macht eine fachgerechte Imprägnierung auch unter ökologischen Gesichtspunkten Sinn!

Steht von vornherein der Wunsch nach einer längeren Nutzungsdauer an, so gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Einsatz Holzarten mit einer gewissen natürlichen Dauerhaftigkeit, wobei dabei die Auswahl und z.T. auch die Verfügbarkeit an heimischen Holzarten äußerst begrenzt ist, und 2. die Verwendung von heimischen, in großen Mengen und nachhaltig erzeugten Hölzern (i.d.R. Kiefer und Fichte), die dann allerdings mit einem zugelassenen Holzschutzmittel fachgerecht geschützt werden müssen - die wahrscheinlich ökologischere Variante!

Folgende Punkte sind also abzuklären:

  • Keine Imprägnierung - s. Hinweis Nr. 1!
  • Imprägnierung - s. Hinweis Nr. 2!
  • - Kesseldruckimprägniert mit Imprägnieröl
  • - Kesseldruckimprägniert mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln (Holzschutzsalz)
  • - Fußimprägniert mit Imprägnieröl ("Moselpfahl")
  • - "Doppelt" imprägniert (Kesseldruckimprägnierung mit Holzschutzsalzen und nachfolgende Fußtränkung im Heiß- Kalt-Einstelltränkverfahren mit Imprägnieröl)

Hinweise:

1.      Auskünfte zur natürlichen Dauerhaftigkeit (Dauerhaftigkeitsklasse) des Kernholzes einer Holzart in Gebrauchsklasse 4 (GK 4: Holz oder Holzprodukt in Kontakt mit Erde oder Süßwasser und so bei mäßiger bis starker Beanspruchung vorwiegend bis ständig einer Befeuchtung ausgesetzt) gibt DIN-EN 350-2.

2.      Pfähle für den Wein- und Obstbau oder für die Befestigung von Pflanzen in Gärten haben i.d.R. keine Sicherheitsrelevanz im bauaufsichtlichen Sinne. Für bestimmte Einsatzbereiche kann es jedoch Ausnahmen von dieser Regel geben, z.B. für Pfähle als Bestandteile von Koppelzäunen mit Großviehhaltung entlang vielbefahrener Straßen. Hier ist die Verwendung von Holzschutzmitteln mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis (behördlich geprüfte Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Umwelt und Gesundheit; entspricht der früheren DIBt-Zulassung) vorgeschrieben. Käufer bzw. Lieferanten müssen diesen Punkt daher bei Einkauf bzw. Ausschreibung beachten!

3.2.2 Qualität der chemischen Holzschutzbehandlung / Gebrauchsklasse / Sicherheitsrelevanz

Durchführung der Holzschutzmaßnahme gemäß

  • DIN 68 800-3 für Gebrauchskasse 4

bzw.

  • Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e.V. (RAL-GZ 411) für Gebrauchsklasse 4

Sofern zutreffend (siehe Hinweis 2 unter Ziff. 3.2.1):

  • Angabe, ob es sich um Pfähle mit Sicherheitsrelevanz im bauaufsichtlichen Sinne handelt.

4.      Dimension

  • Zopfdurchmesser (cm)
  • Länge (m)

5.      Liefertermin

Nicht immer ist die gewünschte Ware im Lager und sofort verfügbar. In diesen Fällen muss bei der Festlegung des Liefertermins bedacht werden, dass die Holzbearbeitung einschließlich Imprägnierung eine gewisse Zeit benötigt, damit die gewünschte Qualität sichergestellt werden kann.

Mit wasserlöslichen, fixierenden Holzschutzmitteln imprägnierte Ware muss vor der Auslieferung bzw. vor dem Einbau ausfixiert sein. Sofern der Imprägnierbetrieb über keine Anlage zur Schnellfixierung verfügt, dauert es nach dem Imprägniervorgang eine gewisse Zeit, bis die Schutzmittelbestandteile eine feste Verbindung mit den Holzfasern eingegangen sind (sog. "Fixierzeit"). Je nach Temperaturverlauf können (bei chromathaltigen Holzschutzmitteln) bis zu sechs Wochen vergehen, während der diese Hölzer witterungsgeschützt gelagert werden müssen. Werden frisch imprägnierte Hölzer vor Ablauf dieser Frist eingebaut, kann es neben Boden- und Grundwasserbelastungen durch ausgewaschene Holzschutzmittelbestandteile zu vermehrten Frühausfällen kommen bzw. es muss mit z.T. erheblich verringerten Standzeiten gerechnet werden!

Damit der Imprägnierbetrieb die notwendige Fixierzeit einhalten kann, sollten bei chromathaltigen Holzschutzmitteln zwischen Auftragsvergabe und Liefertermin mindestens 6 Wochen liegen! Sofern das Holz auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bzw. der ausschreibenden Stelle vorher ausgeliefert werden soll, muss dieser sicherstellen, dass die Hölzer erst nach Ablauf der Fixierzeit ein- bzw. verbaut werden (ggf. Endverbraucherinformation erforderlich!) oder selbst für eine entsprechende Zwischenlagerung sorgen! In diesen Fällen sollte er sich vom Hersteller den frühestmöglichen Einbauzeitpunkt angeben lassen.

Obwohl es sich nicht um fixierende Holzschutzmittel handelt, empfiehlt sich auch bei mit Imprägnierölen (Kreosot, Steinkohlenteeröl) geschützten Holzprodukten die Einhaltung einer angemessenen Frist zwischen Auslieferung und Einbau, was bei der Festlegung des Liefertermins unbedingt berücksichtigt werden sollte! Diese Maßnahme kommt der Dauerhaftigkeit dieser Hölzer zugute.

6.      Angaben zum Transport:

  • Ware wird selbst abgeholt
  • Ware muss geliefert werden (fachgerechte Entladung ist Pflicht des Abnehmers)

7.      Empfehlenswerte Dokumente und Angaben in der Auftragsbestätigung, auf Lieferscheinen und Rechnungen (imprägnierte Pfähle)

Zur eigenen Sicherheit sollten sich Ausschreibende bzw. Käufer bei imprägnierten Produkten

  • die Imprägniervorschrift (DIN 68800-3 bzw. RAL-GZ 411) und die Gebrauchsklasse (4), nach der bzw. für die das die Pfähle imprägniert wurden und - sofern zutreffend - ihre Eignung für tragende/aussteifende (sicherheitsrelevante) Anwendungen (im Sinne der Bauaufsicht)

vom Hersteller bzw. Lieferanten bestätigen lassen. Weiter empfiehlt es sich, bei objektbezogenen Anfertigungen auf Aushändigung der zugehörigen Tränkprotokolle und -diagramme zu bestehen; bei kurzfristigen Lieferterminen, bei denen die eventuell notwendige Fixierzeit nicht einhalten werden konnten, sollte vom Hersteller auch der frühestmögliche Einbauzeitpunkt aufgeführt sein.


 Beispiele für korrekte Ausschreibungstexte: 

1.      Ausschreibung für "doppelt" imprägnierte Pfähle (Kesseldruckimprägnierung mit Holzschutzsalzen und nachfolgende Fußtränkung im Heiß- Kalt-Einstelltränkverfahren mit Imprägnieröl)

250 Stück Holzpfähle, geschält, gespitzt und gefast, doppelt imprägniert nach RAL-GZ 411 für den Einsatz in Gebrauchsklasse 4 im nicht sicherheitsrelevanten Bereich, Zopfdurchmesser 10 bis 12 cm und Länge 2,50 m. Liefertermin: 7 Tage, Ware wird abgeholt.

Der Lieferant hat diese Angaben auf Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen zu bestätigen, den frühestmöglichen Einbauzeitpunkt anzugeben und die zugehörigen Tränkprotokolle und -diagramme (Kopien) auszuhändigen (nur bei objektbezogenen Anfertigungen!).

2.      Ausschreibung für unimprägnierte Holzpfähle

100 Stück Holzpfähle, Holzart Fichte, unimprägniert, Zopfdurchmesser 8 cm und Länge 2,00 m, Liefertermin: 14 Tage, Ware ist anzuliefern.