Holzschutz allgemein

Unter Holzschutz ist die Anwendung von Maßnahmen zu verstehen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzwerkstoffen besonders durch Pilze, Insekten oder Meerestiere verhüten sollen und damit eine lange Gebrauchsdauer sicherstellen.

Für tragende Holzbauteile (Stichwort „Sicherheitsrelevanz“) müssen, für nicht tragende Holzbauteile sollten *) geeignete Schutzmaßnahmen nach DIN 68800-1:2011-10 zum Schutz des Holzes gegen Holz zerstörende Organismen für die vorgesehene Nutzungsdauer vorgenommen werden.

*) Hinweis:
Gemäß Kommentar zur DIN 68800-1:2011-10 stellt die „Sollte“-Formulierung für nicht tragende Holzbauteile eine strenge Empfehlung dar, ist aber kein Muss. Allerdings wird darin deutlich auf die Lesart von Normen verwiesen, wonach „Sollte“ bei Rechtsstreitigkeiten eng ausgelegt wird und Abweichungen zu begründen sind!

Welchen Gefährdungen das betreffende Außenholzprodukt später ausgesetzt sein wird, hängt von dessen spezifischen Einsatzbedingungen ab. Zur Beschreibung dieser Einsatzbedingungen werden sogenannte Gebrauchsklassen definiert. Dabei spielt die am Einbauort gegebene Holzfeuchte eine überragende Rolle.

Wo mit welchen Gefährdungen im Außenbereich konkret zu rechnen ist, kann nachstehender Gebrauchsklassen-(GK)Tabelle entnommen werden (Auszug aus: DIN 68800-1:2011-10):

Gebrauchs-klasse

 

Holzfeuchte/

Exposition a b

Allgemeine   Gebrauchs-bedingungen

Gefährdung   durch

Insekten

Pilze c

Moder-fäule

Holzschäd-linge im Meerwasser

Auswasch-beanspruchung

3.1

Gelegentlich   feucht (> 20 %) Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, nicht zu erwarten Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt. Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, ist   aufgrund von rascher Rücktrocknung nicht zu erwarten

Ja

Ja

Nein

Nein

Ja

3.2

Häufig feucht (> 20 %), Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt, Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten d

Ja

Ja

Nein

Nein

Ja

4

Vorwiegend bis ständig feucht (> 20 %) Holz oder Holzprodukt in Kontakt mit Erde oder Süßwasser und so bei mäßiger bis starker Beanspruchung vorwiegend bis ständig einer Befeuchtung ausgesetzt

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

a) Die Begriffe „gelegentlich“, „häufig“, „vorwiegend“ und „ständig“ zeigen eine zunehmende Beanspruchung an, ohne dass hierfür wegen der sehr unterschiedlichen Einflussgrößen genaue Zahlenangaben möglich sind.
b) Der Wert von 20 % enthält eine Sicherheitsmarge.
c) Holz zerstörende Basidiomyceten sowie Holz verfärbende Pilze.
d) Bauteile, bei denen über mehrere Monate Ablagerungen von Schmutz, Erde, Laub u.ä. zu erwarten sind sowie Bauteile mit besonderer Beanspruchung z.B. durch Spritzwasser sind in GK 4 einzustufen.
e) „Mäßige“ bzw. „starke“ Beanspruchung bezieht sich auf das Gefährdungspotential für einen Pilzbefall (Feuchteverhältnisse, Bodenbeschaffenheit) sowie die Intensität einer Auswaschbeanspruchung.

Bei der Auswahl der Holzschutzmaßnahme spielen neben den zu erfüllenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben für tragende Holzbauteile die spezifischen Einsatzbedingungen und individuellen Anforderungen des Nutzers an das Holzbauteil bzw. die Holzkonstruktion eine wesentliche Rolle. Um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, sollten nachstehende Punkte unbedingt in die Überlegungen einbezogen werden:

  • Erwartete Verwendungs-(Nutzungs)dauer;
  • Sicherheitsaspekte und Folgen bei einem Bauteilausfall;
  • Wert oder Bedeutung der Bauteile;
  • Konstruktionsdetails;
  • Dimension der Bauteile;
  • Lokale klimatische Bedingungen;
  • Gefahr von Feuchtenestbildungen durch Erd-, Laub- und Schmutzablagerungen;
  • Umsetzbarkeit im gesteckten Kostenrahmen;
  • Höhe des Wartungs- und Pflegeaufwandes;
  • Zu erwartender Aufwand bei späteren Reparaturen oder für den Austausch.

Beim vorbeugenden Holzschutz können folgende Maßnahmen unterschieden werden:

1. Bauliche Maßnahmen *)

2. Einsatz von Farbkernholz natürlich dauerhafter Holzarten *)

3. Anwendung von Holzschutzmitteln

*) Entscheidungsablauf zur Anwendung von Holzschutzmitteln

Wird das Schutzziel

  • allein durch bauliche Maßnahmen und Nutzung einer Kernholzart mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit nicht sichergestellt oder
  • steht keine Kernholzart mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit für den beabsichtigten Einsatzzweck zur Verfügung, kommt z.B. aus wirtschaftlichen (Kosten!) oder ökologischen Gründen (Herkunft aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zweifelhaft oder nicht gegeben!) nicht in Betracht oder kann nicht sichergestellt werden, dass dabei der max. zulässige Splintholzanteil von 5 % eingehalten wird,

sind (bei tragenden Holzbauteilen) bzw. sollten*) (bei nicht tragenden Holzbauteilen) gemäß DIN 68800-1:2011-10 zusätzlich vorbeugende Holzschutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3:2012-02 vorzunehmen!

*) Zur Verbindlichkeit einer Norm: „Sollte“ stellt zwar keine unbedingte Forderung dar, stellt aber von mehreren Möglichkeiten die genannte besonders heraus. Bei Rechtsstreitigkeiten wird der Begriff sehr eng dahin gehend ausgelegt, dass Abweichungen gleichwertig sein und begründet werden müssen!

4. Beschichtungen

Beschichtungen können eine Beanspruchung des Holzes durch Feuchtigkeit, holz verfärbende (Bläue) und/oder holz zerstörende Mikroorganismen sowie eine Besiedelung mit Schimmelpilzen und Algen reduzieren (u.a. über die Verringerung der Wasseraufnahme). Unter bestimmten Voraussetzungen bieten sie auch einen Schutz vor UV-Strahlung der Sonne. Außerdem dienen sie der dekorativen Gestaltung. Ihre Anwendung zum Zwecke des Holzschutzes ist auf die Gebrauchsklasse 3.1 und niedriger beschränkt. Häufig enthalten sie lediglich Wirkstoffe zum Schutz der Beschichtung selbst, nicht jedoch des Holzes. Nur Holzschutzmittel dürfen mit einer vorbeugenden Wirksamkeit gegen holz verfärbende oder holz zerstörende Schadorganismen ausgelobt werden.

Für tragende Holzbauteile muss der eigentliche Schutz des Holzes durch andere Maßnahmen (Verwendung von Hölzern mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit, bauliche Schutzmaßnahmen, Anwendung von Holzschutzmitteln) sichergestellt werden.

Für nicht tragende Holzbauteile in Gebrauchsklasse 3.1 kann ein ausreichender physikalischer Holzschutz durch geeignete lasierend pigmentierte oder deckende Beschichtungssysteme erreicht werden.

Im Außenbereich werden z.T. fertig (industriell) beschichtete Hölzer eingesetzt. Beschichtungen können aber auch in handwerklichen Verfahren (z.B. durch Streichen) aufgebracht werden.

Von einem „Beschichtungssystem“ wird gesprochen, wenn aufeinanderfolgend mehrere unterschiedliche Beschichtungsstoffe auf eine Holzoberfläche aufgebracht werden. Für Außenholzbauteile besteht ein solches Beschichtungssystem i.d.R. aus Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung, die farblos, lasierend oder deckend pigmentiert bzw. lösemittelhaltig oder wasserverdünnbar sein können. Die zusätzliche Verwendung einer hydrophobierenden Imprägnierung (ggf. auch als Holzschutzmittel ausgerüstet) kann die Lebensdauer des Beschichtungssystems auf besonders stark beanspruchten Bauteilen zusätzlich erhöhen.

Bevor Beschichtungsstoffe erstmalig auf eine Holzoberfläche aufgebracht werden, muss der Untergrund entsprechend vorbereitet werden (u.a. Entfernung von Staub und Verschmutzungen, Schleifen, Abrundung von Kanten).

Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich sind großen klimatischen Beanspruchungen ausgesetzt. Allgemein gilt, dass sie auch bei einwandfreier technischer Ausführung und korrekter Werkstoffauswahl einem natürlichen Alterungs-, Verschleiß- und Abbauprozess unterliegen. Bei defekter oder ungeeigneter Beschichtung kann die Lebensdauer der entsprechenden Holzbauteile geringer sein als diejenige von unbeschichteten Holzbauteilen.

Damit Wert, Funktionstüchtigkeit und Aussehen von Holzbauteilen lange erhalten bleiben, sollten beschichtete Holzbauteile in bestimmten Abständen gepflegt, kontrolliert und ggf. instandgesetzt werden.

5. Holzmodifizierungen

Modifizierung ist die durchgehende Veränderung des Holzes im Sinne einer Holzvergütung zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit gegen Pilzbefall sowie zur Verbesserung der Dimensionsstabilität und des Stehvermögens.

Zur Holzmodifizierung zählen die thermische und die chemische Modifizierung.

Bei der thermischen Holzmodifizierung (TMT-Holz) werden durch die Einwirkung entsprechend hoher Temperaturen und bei reduziertem Sauerstoffgehalt die chemische Zusammensetzung und die Struktur der Holzsubstanz verändert und mit einer Reduzierung der Ausgleichsfeuchte eine gewisse Schutzwirkung erzielt. Gleichzeitig geht damit allerdings eine deutliche Verminderung der Festigkeitseigenschaften, insbesondere der dynamischen Festigkeit einher.

Je nach Verfahrensprinzip gibt es unterschiedliche Ergebnisse bezüglich Schutzwirkung und Festigkeitsverlusten.

Bei der chemischen Holzmodifizierung (CHT-Holz) wird durch Behandlung mit unterschiedlichen Chemikalien mittels einer chemischen Reaktion die Zusammensetzung und die Feinstruktur des Holzes verändert, um eine schützende Wirkung zu erzielen.

Dichte und einige Festigkeitsparameter nehmen zu, doch ist in Einzelfällen eine Abnahme der dynamischen Festigkeiten und bei einigen Prozessen auch eine solche der statischen Festigkeiten möglich.

Hinweis:
Thermische und chemische Modifizierungen des Holzes bedürfen – ebenso wie alle anderen, nicht unter Ziffer 1 bis 6 aufgeführten Maßnahmen – für Anwendungen für tragende Holzbauteile eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises!