Muster­ausschrei­bung:
Holzpfähle für den Zaunbau und als Unter­stützungs­material für Ziergehölze sowie im Wein- und Obstbau

Die folgenden Hinweise verstehen sich sowohl als Arbeitshilfe bei der Formulierung von Ausschreibungstexten für Außenholzprodukte (Hölzer für Gärten, Landschaftsgestaltung und Spielplätze) als auch für deren Einkauf bei Herstellern, Holzfachhändlern und in Gartenabteilungen der Baumärkte.

Beim Einkauf bzw. bei der Ausschreibung von Rundholzpfählen sollten nachstehend genannte Punkte angesprochen bzw. vorgegeben und deren Einhaltung nach Erhalt der Ware überprüft werden (Eingangskontrolle!):

1. Anzahl/Menge

  • Stück: ………………………..

2. Dimensionen (Maße)

  • Länge: …………………………
  • Zopf- bzw. Mittendurchmesser: …………………………

3. Holzart

  • Kiefer oder
  • Fichte oder
  • Sonstige ………………………

Hinweis: Sofern kein vorbeugender Einsatz von Holzschutzmitteln (Imprägnierung) gewünscht wird, ist bei der Holzartenwahl Ziff. 5.2.3 zu berücksichtigen!

4. Gebrauchsklasse

  • Gebrauchsklasse 4

Hinweis: Holzpfähle für die genannten Anwendungen haben i.d.R. Erdkontakt (Gebrauchsklasse 4).

5. Holzbearbeitung

5.1 Ausformung

  • Geschält, gespitzt und gefast oder
  • Gefräst, gespitzt und gefast

5.2 Holzschutzmaßnahmen

5.2.1Grundsätzliche bauliche Holzschutzmaßnahmen

Hinweis: Wegen der in Gebrauchsklasse 4 herrschenden besonderen Einsatzbedingungen gilt die Forderung nach Berücksichtigung grundsätzlicher baulicher Holzschutzmaßnahmen nicht für Holzpfähle für die genannten Anwendungen.

5.2.2 Vorbeugender Einsatz von Holzschutzmitteln (Imprägnierung)

2.2.2.1 Grundsätzliche Überlegungen zum Thema „Imprägnierung, oder nicht?“

Ob Holzschutzmittel zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, welches Imprägnierverfahren gewünscht wird, hängt von gemachten Erfahrungen und vor allem von den Ansprüchen/Erwartungen des Anwenders an die Nutzungsdauer (Lebensdauer) der Pfähle ab.

Beispielsweise kann bei Baumpfählen für Straßenbepflanzungen aus Fichte und Kiefer, die den Anwuchs der Pflanze nur über wenige Jahre sicherstellen und nur ein einziges Mal zum Einsatz kommen sollen, durchaus auf eine Imprägnierung verzichtet werden. Anders sieht es dagegen aus, wenn eine Mehrfachnutzung dieser Pfähle geplant ist, was auch ökologisch Sinn macht!

Besteht allerdings der Wunsch nach einer möglichst langen Nutzungs-/Lebensdauer der Pfähle fest, so kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht:

  1. Einsatz von Kernholzarten mit einer für den Einsatzbereich geeigneten, entsprechenden natürlichen Dauerhaftigkeit (wobei das Angebot hinsichtlich Verfügbarkeit und Qualität sowohl bei heimischen als auch importierten Holzarten begrenzt ist!)
  2. Verwendung von heimischen, in großen Mengen und nachhaltig erzeugten Holzarten wie z.B. Fichte und Kiefer, die dann i.d.R. jedoch fachgerecht imprägniert werden müssen – bei genauer Betrachtung ist dies wirtschaftlich und ökologisch i.d.R. die bessere Lösung!

5.2.2.2 Imprägnierverfahren

Hinweis:

Nur die industrielle Imprägnierung in einem Kesseldruck- (Volltränkung, Wechseldrucktränkung) gewährleistet den optimalen Schutz von Holzpfählen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie vorschriftsmäßig ausgeführt wurde. Die Benennung der Imprägniervorschrift ist deshalb zwingend erforderlich.

5.2.2.3 Holzschutzmittel

  • Für die Imprägnierung eingesetzte Holzschutzmittel müssen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis besitzen und nach den geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Biozidrecht, verkehrsfähig und für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendbar sein.

Hinweise:

  1. Die Anwendungsbeschränkungen für Keosot gemäß Chemikalienverbotsverordnung Abschnitt 17 (zulässig ist der Einsatz von mit Imprägnierölen behandelten Hölzern nur für gewerbliche und industrielle Zwecke im Außenbereich und nur, wenn keine Gefahr eines häufigen Hautkontakts besteht) sind zu beachten!
  2. Weitere, das Holzschutzmittel betreffende Angaben (z.B. die Vorgabe eines bestimmten Holzschutzmitteltyps oder des Produktes eines bestimmten Holzschutzmittelherstellers) beim Einkauf oder in der Ausschreibung sind überflüssig!

5.2.3 Einsatz von Pfählen aus Kernholz natürlich dauerhafter Holzarten

  • Kernholz der Holzart ………………………………………….

Hinweise:

  1. Ob das Kernholz einer Holzart für den Einsatz in der Gebrauchsklasse 4 (= Regelgebrauchsklasse für Holzpfähle) geeignet/zugelassen ist oder nicht, hängt vor allem von dessen Dauerhaftigkeitsklasse gem. DIN EN 350-2 ab.
  2. Für Holzpfähle, die i.d.R. keine Anforderungen im bauaufsichtlichen Sinn zu erfüllen haben, empfiehlt DIN 68800-1 trotzdem Holzarten, die auch für Holzbauteile mit tragender/aussteifender Funktion zugelassen sind. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sie z.B. für den Bau von Zäunen zur Begrenzung von Kinderspielplätzen oder von Koppelzäunen mit Großviehhaltung entlang viel befahrener Straßen eingesetzt werden, da im Versagensfall Kinder/Nutztiere bzw. der fließende Verkehr gefährdet wären. („Sicherheitsrelevanz“).

6. Liefertermin

  • Liefertermin: ………………………………

Hinweise:

  1. Lagerhaltung ist teuer. Deshalb ist die gewünschte Ware nicht immer sofort verfügbar, sondern wird in vielen Fällen erst auftragsbezogen gefertigt. In diesen Fällen muss bei der Festlegung des Liefertermins bedacht werden, dass die Holzbearbeitung einschließlich Imprägnierung eine gewisse Zeit benötigt, damit die gewünschte Qualität sichergestellt werden kann.
  2. Mit wasserlöslichen, fixierenden Holzschutzmitteln imprägnierte Ware muss vor der Auslieferung bzw. vor dem Einbau ausfixiert sein. Sofern der Imprägnierbetrieb über keine Anlage zur Schnellfixierung verfügt, dauert es nach dem Imprägniervorgang eine gewisse Zeit, bis die Schutzmittelbestandteile eine feste Verbindung mit den Holzfasern eingegangen sind (sog. „Fixierzeit“). Je nach Temperaturverlauf können (nur bei chromathaltigen Holzschutzmitteln!) bis zu sechs Wochen vergehen, während der diese Hölzer witterungsgeschützt gelagert werden müssen. Werden frisch imprägnierte Hölzer vor Ablauf dieser Frist eingebaut, kann es neben Boden- und Grundwasserbelastungen durch ausgewaschene Holzschutzmittelbestandteile zu vermehrten Frühausfällen kommen bzw. es muss mit z.T. erheblich verringerten Standzeiten gerechnet werden.

7. Angaben zum Transport

  • Ware wird selbst abgeholt oder
  • Ware muss geliefert werden (die fachgerechte Entladung gehört zu den Pflichten des Abnehmers!)

8. Empfehlenswerte Dokumente und Angaben in der Auftragsbestätigung, auf Lieferscheinen und Rechnungen

Zur eigenen Sicherheit sollte man sich auf Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen von Verkäufer/Auftragnehmer folgende Angaben bestätigen lassen:

a) Bei Produkten aus natürlich dauerhaften Holzarten: Holzart, Gebrauchsklasse sowie (Empfehlung!) Splintholzfreiheit gemäß DIN 68800-1
bzw.
b) Bei imprägnierten Produkten: Imprägniervorschrift (DIN 68800-3 bzw. RAL-GZ 411), Gebrauchsklasse (i.d.R. 4); bei kurzfristigen Lieferterminen, bei denen die eventuell notwendige Fixierzeit nicht einhalten werden konnten, sollte vom Hersteller auch der frühestmögliche Einbauzeitpunkt aufgeführt sein.

Bei imprägnierten Produkten empfiehlt es sich bei projektbezogener Anfertigung außerdem, auf die Aushändigung der zugehörigen Tränkprotokolle und -diagrammezu bestehen.


Beispiele für korrekte Ausschreibungstexte

1. Ausschreibung für imprägnierte Holzpfähle

250 Stück Holzpfähle, Holzart Fichte, rund, geschält, gespitzt und gefast, imprägniert (Kesseldruckimprägnierung nach RAL-GZ 411) für den Einsatz in Gebrauchsklasse 4, Zopfdurchmesser 10 bis 12 cm und Länge 2,50 m. Liefertermin: 7 Tage, Ware wird abgeholt.

Der Auftragnehmer/Lieferant hat Holzart, Imprägniervorschrift (RAL-GZ 411), Gebrauchsklasse 4, und Einhaltung der Fixierzeit (bzw. den frühestmöglichen Einbauzeitpunkt) auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung zu bestätigen.

Bei objektbezogener Anfertigung: Jeweils eine Kopie des zu der entsprechenden Tränkcharge gehörenden Tränkprotokolls und -diagramms sind dem Auftraggeber bzw. dem Adressaten der Lieferung zusammen mit der Ware auszuhändigen.

2. Ausschreibung für unimprägnierte Holzpfähle

100 Stück Holzpfähle, Holzart Kiefer, rundgefräst, gespitzt und gefast, unimprägniert (in Gebrauchsklasse 4 nicht dauerhaft!), Liefertermin 14 Tage, Ware ist anzuliefern.