Chemischer Holzschutz

Der chemische Holzschutz wird sowohl als aktive Maßnahme zur Bekämpfung eines während der Nutzung eingetretenen Schädlingsbefalls an Holzbauteilen (nicht Gegenstand dieser Homepage), als auch vorbeugend eingesetzt.

Bei letzterem geht es darum, Schadorganismen einen Befall des Holzes mithilfe der in Holzschutzmitteln grundsätzlich enthaltenen chemischen Wirkstoffe von vornherein zu verwehren, es also quasi „unattraktiv“ für sie zu machen.

Je nach Holzschutzmittelverteilung im Holz werden folgende Schutzarten unterschieden:

Schutzart (Bezeichnung) Erläuterungen (Eindringung des Holzschutzmittels in das Holz) Verfahren

Beispiele:

  • Oberflächenschutz Keine Eindringung (< 1 mm) Streichverfahren, Spritzverfahren
  • Randschutz Eindringung von wenigen Millimetern Trogtränkverfahren, Fluten, Sprühtunnelverfahren
  • Tiefschutz Eindringung von mehreren Millimetern bis Zentimetern Kesseldruckverfahren, Heiß-Kalt-Einstelltränkverfahren

*) Die Standzeit (= Lebensdauer) der Holzprodukte wird u.a. von der Stärke des aus der Eindringtiefe des Schutzmittels resultierenden Schutzmantels bestimmt. Daher gilt der Grundsatz:

Tiefschutz ist besser als Randschutz, Randschutz ist besser als Oberflächenschutz!

Was die Technik der Ein- bzw. Aufbringung von Holzschutzmitteln in bzw. auf das Holz betrifft, so sind im Außenbereich, also den Gebrauchsklassen 3.1, 3.2 und 4 nach DIN 68800-3 zwei große Verfahrensgruppen von Bedeutung:

  • Dot-It-Yourself-Verfahren
  • Großtechnische (industrielle) Verfahren/Kesseldruckimprägnierung u. Heiß-Kalt-Einstelltränkung

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Kesseldruckverfahren.

Chemischer Holzschutz für die Imprägnierung von Hölzern für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau:

  • Volltränkung (Vakuum-Druck-Tränkung) und
  • Wechseldrucktränkung (Hendricksson-Verfahren)

Die Heiß-Kalt-Einstelltränkung ist ein Spezialverfahren zur Imprägnierung von Holzpfählen für den Wein- und Obstbau (Gebrauchklasse 4).

Gemäß DIN 68800-3:2012-02 sind für tragende Holzbauteile in Gebrauchsklasse 3 bevorzugt Druckverfahren einzusetzen. Sofern diese für den Einsatz in Gebrauchsklasse 4 bestimmt sind, müssen Holzschutzmittel in Druckverfahren eingebracht werden.

Die Anwendung von Holzschutzmitteln für nicht tragende Holzbauteile hingegen wird nicht baurechtlich geregelt. Sofern sie durch Übereinkunft der am Bau Beteiligten (Maßnahmen an baulichen Anlagen) bzw. durch entsprechende Willensbekundungen beim Einkauf, in Ausschreibungen oder die Einkaufshandlung selbst (Maßnahmen an Holzprodukten, die nicht Teil einer baulichen Anlage sind) festgelegt wurden, wird empfohlen, dabei grundsätzlich auf die DIN 68800-3:2012-02 zu verweisen bzw. Produkte einzufordern, die nach dieser Norm behandelt wurden. Die Norm verlangt, dass Hölzer ohne tragende Funktion im Bereich von Gebrauchsklasse 3.2 und 4 in einem Druckverfahren zu behandeln sind. Lediglich für Gebrauchsklasse 3.1 sind auch andere Verfahren zulässig, sofern damit die geforderten Eindringtiefenklassen erreicht werden.

Eine Entscheidungshilfe zur Beantwortung der Frage, ob und wenn ja, wann Holzschutzmittel eingesetzt werden müssen oder sollten findet sich im Kasten „Zu beachten“ im Kapitel „Natürliche Dauerhaftigkeit heimischer Holzarten“

Holzschutzmittel: Gut zu wissen:

Damit Holzschutzmittel ihre Aufgabe optimal erfüllen können, müssen die Tränkparameter bei allen großtechnischen Imprägnierverfahren genau eingehalten werden, denn nur so werden die erforderlichen Schutzmittelmindesteinbringmengen und Mindesteindringtiefen erreicht! Diese hohen Anforderungen können nur Fachbetriebe erfüllen, wie sie u.a. im Deutschen Holzschutzverband für Außenholzprodukte e.V. (DHV) organisiert sind.