Kesseldruck­imprägnierung ist nicht gleich Kesseldruck­imprägnierung

„KD“ – dieses Kürzel steht für kesseldruckimprägniertes Holz und damit – so die landläufige Meinung – für den dauerhaften Schutz und die lange Lebensdauer von Gartenhölzern. Immer öfter verbirgt sich dahinter aber eine Mogelpackung in Form nur unzureichend geschützter Produkte. Vor allem Planer und ausschreibende Stellen sollten daher bei kesseldruckimprägnierten Hölzern stärker auf wichtige Qualitätsmerkmale, wie die Imprägnierung in einem anerkannten Fachbetrieb und/oder den Einsatz zertifizierter Hölzer achten – darauf weist der Deutsche Holzschutzverband (DHV) hin.

Schwarze Schafe bei der Imprägnierung

„Kesseldruckimprägnierung ist nicht gleich Kesseldruckimprägnierung“ – auf diesen einfachen Nenner lässt sich die derzeitige Situation bringen. Neben einer Vielzahl seriöser Anbieter von imprägnierten Hölzern für den Garten- und Landschaftsbau versuchen vermehrt Schwarze Schafe minderwertige, weil nicht oder nur unzureichend imprägnierte Hölzer an den Verwender zu bringen. Sie handeln dabei ganz nach dem Motto „Wie’s da drin aussieht, geht niemand was an!“. Denn hier liegt Problem: Man sieht es dem Rund- oder Kantholz zunächst nicht an, ob und wenn ja, wie gut es imprägniert ist. Da hilft auch keine Grün- oder Braunfärbung der Hölzer. Und doch gibt es klare Kriterien, an denen sich der Planer oder die ausschreibende Stelle orientieren und minderwertige Ware von Qualitätsprodukten unterscheiden kann – darauf weist jetzt der Deutsche Holzschutzverband (DHV) hin.

Rechtliche Bestimmungen

Zunächst gibt es eindeutige rechtliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. So unterliegen Hölzer mit tragender oder aus-steifender Funktion, wie zum Beispiel Holzfassaden, Carports oder Holzbalkone aus Gründen der Sicherheit der Bauaufsicht. Dort, wo der bauliche Holzschutz nicht ausreicht, ist ein zusätzlicher chemischer Holzschutz nach den Bestimmungen der DIN 68 800, Teil 3 – Vorbeugender chemischer Holzschutz – erforderlich. Empfehlenswert ist eine derartige Holzschutzmaßnahme auch beim Einsatz heimischer Nadelhölzer im nicht bauaufsichtlichen Bereich. Dies gilt ganz speziell für Hölzer, die dauerndem Erdkontakt oder ständig starker Befeuchtung (Gefährdungsklasse 4) ausgesetzt sind. Hier schreibt die DIN eindeutig vor, dass in diesem Fall eine Schutzbehandlung der Hölzer durchzuführen ist, und zwar ausdrücklich nur in einem Kesseldruckverfahren. Bei der Kiefer muss diese Behandlung etwa das gesamte Splintholz erfassen. Auch steht in dieser Norm, dass chemische Schutzmaßnahmen rechtzeitig und sorgfältig zu planen sind.

Garantierte Qualität

Planer, ausschreibende Stellen und private Gartenbesitzer können diese Anforderungen erfüllen und sich vor gleichzeitig vor unliebsamen Überraschungen schützen, indem sie ihr imprägniertes Holz von einem anerkannten Fachbetrieb beziehen. Sie sollten sich dabei auch bescheinigen lassen, welche vorbeugenden Holzschutzmaßnahmen wie diese durchgeführt wurden. Dann können sie sicher sein, dass die vorgeschriebenen Tränkparameter in Form der für einen optimalen Schutz erforderlichen Mindesteinbringmengen, Mindestlösungskonzentrationen und Mindesteindringtiefen genau eingehalten werden. Diese Qualität garantieren insbesondere Hersteller, die im Deutschen Holzschutzverband für großtechnische Imprägnierung e.V. (DHV) und in der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e.V. (GIH) organisiert sind. Alle DHV-Betriebe stehen für eine Imprägnierung nach DIN 68 800, die GIH-Mitglieder darüber hinaus für kontrollierte Qualität mit 10-jähriger Garantie, erkennbar am RAL-Gütezeichen GZ-411 (Kennzeichnungsnagel oder -plakette) ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz.