Natürliche Dauerhaftigkeit von heimischen Holzarten

Unter „natürlicher Dauerhaftigkeit“ ist die mehr oder minder ausgeprägte Eigenschaft einer Holzart zu verstehen, ohne zusätzliche Maßnahmen einem Befall durch Holzschädlinge zu widerstehen. Sie ist vor allem auf z.T. toxisch wirkende Stoffe zurückzuführen, die im Kernholz eingelagert sind. Vergleichsweise deutlich ausgeprägt ist diese Eigenschaft bei den sogenannten „Farbkernholzarten“, wie z.B. Europäischer Lärche und Douglasie.

Angaben zur natürlichen Dauerhaftigkeit mit Einstufung der wichtigsten Holzarten in Dauerhaftigkeitsklassen enthält DIN EN 350-2. Da jedoch jede Holzart eine gewisse „Dauerhaftigkeit“ gegen die verschiedenen Holzschädlinge hat, muss ihre natürliche Dauerhaftigkeit gegen jeden Holz zerstörenden Organismus gesondert betrachtet werden. Die Norm wird dieser Forderung gerecht.

Bei den meisten Außenholzprodukten sind Holz schädigende Insekten von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist bei der Einstufung der jeweiligen Holzart das Hauptaugenmerk auf deren natürliche Widerstandsfähigkeit gegen Pilzbefall zu legen!

Die Widerstandsfähigkeit gegen Pilzbefall wird in dieser Norm in Form von Klassen ausgedrückt, wobei fünf Klassen unterschieden werden (Klasse 1 = sehr dauerhaft, Klasse 5 = nicht dauerhaft).

Wichtig zu wissen

Die Angaben zur natürlichen Dauerhaftigkeit können nicht als absolute Größen aufgefasst werden, sondern stellen eine relative Klassifizierung dar unter dem Gesichtspunkt, dass sich Holzarten der gleichen Dauerhaftigkeitsklasse unter vergleichbaren Einsatzbedingungen gleichartig verhalten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, in welche Dauerhaftigkeitsklassen die wichtigsten heimischen Holzarten einzustufen sind, wobei die Einteilung aus den genannten Gründen jeweils ausschließlich für deren Kernholz gilt.

Dauerhaftigkeitsklasse gem. DIN EN 350-2 für Hölzer im Erdkontakt (Gebrauchsklasse 4 / Widerstandsfähigkeit gegen Pilzbefall) Mittlere Standzeit (Erfahrungswerte) von Kernholz natürlich dauerhafter Holzarten
Hölzer im Erdkontakt (bezogen auf Gebrauchsklasse 4)
Mittlere Standzeit (Erfahrungswerte) von Kernholz natürlich dauerhafter Holzarten, Hölzer ohne Erdkontakt (bezogen auf Gebrauchsklasse 3)
1 sehr dauerhaft 13 Jahre Standdauer
nur überseeische Holzarten, z.B. Teak unkultiviert
DIN EN 350-2 macht hierzu keine Angaben! Die mittlere Standzeit des Kernholzes liegt jedoch i.d.R. deutlich über den für Gebrauchsklasse 4 angegebenen Werten, wobei sie allerdings stark abhängig von den örtlichen Einsatz- und Gebrauchsbedingungen ist.
Voraussetzung: Fachgerechter Einbau und – wo dies möglich ist – regelmäßige Pflege *2)
1-2
dauerhaft – sehr dauerhaft
z.B. Robinie
2 dauerhaft 8 – 13 Jahre Standdauer
z.B. Eiche, Red Cedar (unkultiviert)
3 mäßig dauerhaft 5 – 8 Jahre Standdauer
z.B. Douglasie (unkultiviert)
3-4 wenig bis mäßig dauerhaft z.B. Lärche, Kiefer, Douglasie (kultiviert)
4 wenig dauerhaft 3 – 5 Jahre Standdauer
z.B. Fichte, Tanne
5 nicht dauerhaft < als 3 Jahre Standdauer
z.B. Buche

Nach den Ergebnissen aus acht Jahren Feldversuch (Rapp; Augusta; Brandt; Melcher)

  • *1) ergibt sich für Gebrauchsklassse 4 eine aus wissenschaftlicher Sicht notwendige Einstufung des Kernholzes der Holzart Eiche von Dauerhaftigkeitsklasse 2 in Dauerhaftigkeitsklasse 2 – 4 (bei der nächsten Überarbeitung von EN 350-2);
  • *2) müsste für die Gebrauchsklasse 3 eine Einstufung des Kernholzes der Holzarten Kiefer und Douglasie in Dauerhaftigkeitsklasse 3 und der Holzart Lärche in Dauerhaftigkeitsklasse 2 erfolgen (GK 3 ist derzeit nicht Bestandteil der EN 350-2!).

Achtung:

  • Splintholz ist bei allen Holzarten grundsätzlich als „nicht dauerhaft“ (Dauerhaftigkeitsklasse 5) einzustufen!
  • Gemäß DIN 68800-3:2012-2 darf Holz nur mit einem Splintholzanteil von maximal 5 % wie „reines“ Kernholz klassifiziert werden!

Welche Holzarten kommen für Anwendungen in den verschiedenen Gebrauchsklassen infrage? *)

Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit des splintfreien Farbkernholzes gegen Pilzbefall

Dauerhaftigkeitsklasse
Im Fall von Zwischenstufen (z.B. 3 – 4) ist für die geforderte Dauerhaftigkeit die Klasse mit der nächst niedrigeren Dauerhaftigkeit maßgebend
Gebrauchsklasse 1 2 3 4
2 + + +
3.1 + + +
3.2 + +
4 +

+ = natürliche Dauerhaftigkeit ausreichend
– = natürliche Dauerhaftigkeit nicht ausreichend

*) Hinweis:

Für tragende Holzbauteile müssen die Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit von Farbkernhölzern gemäß DIN 68800-1:2011-10 entsprechend der vorgesehenen Gebrauchsklasse erfüllt sein, für nicht tragende Holzbauteile gelten diese Anforderungen als Empfehlung!

DIN 68800-3:2012-02 enthält weitere, nicht in DIN EN 350-2 gelistete Holzarten, die für tragende und/oder nicht tragende Holzkonstruktionen und –bauteile eingesetzt werden können.

Zu beachten:

Wird das angestrebte Schutzziel (z.B. möglichst lange Nutzungsdauer, geringer Wartungs- und Pflegeaufwand in der Nutzungsphase, hohe Sicherheit für den Nutzer usw.)

  • allein durch bauliche Maßnahmen und Nutzung einer Kernholzart mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit nicht sichergestellt
    oder
  • steht keine Kernholzart mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit für den beabsichtigten Einsatzzweck zur Verfügung (nicht am Markt verfügbar!), kommt z. B. aus wirtschaftlichen (hohe Kosten!) oder ökologischen Gründen (z.B. Herkunft aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zweifelhaft oder nicht gegeben!) nicht in Betracht oder kann nicht sichergestellt werden, dass der gemäß DIN 68800-1 max. zulässige Splintholzanteil von 5 % (bei Gefährdung durch Holz zerstörende Pilze) bzw. 10 % (bei Gefährdung durch Holz zerstörende Insekten) eingehalten wird *1),

sind bei tragenden Holzbauteilen gemäß DIN 68800-1:2011-10 zusätzlich vorbeugende Holzschutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3:2012-02 vorzunehmen! Bei nicht tragenden Holzbauteilen sollten zusätzlich Schutzmaßnahmen unter Anwendung von Holzschutzmitteln nach dieser Norm vorgenommen werden.

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1*) Zu Splintholz:
a) Namhafte Holzschutzsachverständige lehnen bei Konstruktionen im Außenbereich trotz Zulässigkeit in der Norm das Vorhandensein jeglicher, dem Kernholz anhaftender Splintholzanteile ab und begründen dies mit der Erfahrung, dass Splintholz immer ein Steigbügelhalter für Holz zerstörende Pilze darstellt.
b) Völlig splintfreies Kernholz bzw. solches mit Splintholzanteilen von max. 5 bzw. 10 % ist auf dem Markt nur schwierig oder gar nicht erhältlich. Vor dem Hintergrund des knapper werdenden Angebots an Nadelrohholz muss künftig sogar mit noch höheren Splintholzanteilen gerechnet werden.